Sachverständiger für Interessenvertretungen von Beschäftigten

Die Mitarbeitervertretung bzw. der Betriebsrat haben die gesetzlich definierte Aufgabe, die Interessen der Beschäftigten eines Betriebs zu vertreten. Somit liegt auch der Schutz vor Missbrauch bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Arbeitnehmerdaten in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Da die Mitglieder jeweiligen Interessenvertretungen in der Regel wenig oder nur bedingtes Wissen zu den Vorschriften im Bereich Datenschutz besitzen, bieten die Experten der Digital Compliance Consulting GmbH verschiedene Arten von Unterstützung für die Vertreter der betrieblichen Beschäftigten.

Die Unterstützung kann an folgenden Stellen ansetzen:

  • Schulung von Mitarbeitervertretern und Betriebsräten zum Thema Beschäftigtendatenschutz
  • Coaching bei der Bearbeitung von betrieblichen Themen zu dem Thema Datenschutz
  • Beratung bei technischen und datenschutzrechlichen Fragen zur Einführung und Nutzung von technischen Anlagen und Systeme
  • Unterstützung bei der Erarbeitung von Betriebsvereinbarungen zum Thema Datenschutz
  • Begleitung bei der Ausübung von Kontrollrechten gegenüber dem Arbeitgeber z.B.
    • Prüfung des Verzeichnisses von Verfahrenstätigkeiten
    • Prüfung der Einhaltung der Datenschutzgrundsätze
    • Überwachung der Wahrung der Zweckbindung von Daten
    • Prüfung der ordnungsgemäßen Benennung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
  • Unterstützung bei der Umsetzung von Datenschutzvorgaben bei der Betriebsratsarbeit

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